B3 Rechtliche Sicherheit &Investitionsschutz

Rechtssicherheit bei der Kraftstoffoptimierung und OEM-Konformität

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Warum die Installation keine Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis hat und die Werksgarantien der Fahrzeughersteller (OEMs) vollumfänglich erhalten bleiben (da kein Chiptuning oder mechanischer Eingriff stattfindet).

Der Einsatz von Optimierungstechnologien wirft oft Fragen zur Garantie und Rechtssicherheit auf. Bei CatalystTechPerformance steht Sicherheit an oberster Stelle. Unsere Systeme sind als externe, nicht-invasive Lösungen konzipiert. Da sie weder mechanisch in das Fahrzeug eingreifen, noch Softwareparameter modifizieren, bleibt die Herstellergarantie der Fahrzeuge (OEMs) sowie die allgemeine Betriebserlaubnis vollumfänglich und unberührt erhalten. Es sind keine langwierigen behördlichen Zulassungsprozesse, keine TÜV-Eintragungen und keine EPA-Registrierungen notwendig. Die Systeme sind sofort und legal in der Schweiz, der EU und den USA einsetzbar.

Relevante gesetzliche Regeln in der Schweiz (Asa-Richtlinie 2a / VTS)

In den strengen gesetzlichen Richtlinien der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) sowie des Bundesamts für Strassen (ASTRA) ist präzise verankert, dass eine Prüfung nur dann fällig wird, wenn bauliche Veränderungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder mechanisch-invasive Eingriffe in das Abgas- und Kraftstoffsystem darstellen. Da die CTP-Module vollkommen extern und berührungslos auf den bestehenden Kraftstofftank oder relevante Kabelbäume geklemmt werden, bleibt das originale Kraftstoffsystem unangetastet. Es werden keine Leitungen aufgetrennt – jegliches Risiko von Undichtigkeiten ist ausgeschlossen.

Kein Eingriff in die Motorelektronik (Kein Chiptuning)

Klassische Software-Modifikationen oder Kennfeldoptimierungen (Chiptuning), welche die Einspritzmenge oder den Ladedruck aktiv verändern, modifizieren die werksseitige Nennleistung und sind zwingend eintragungs- und meldepflichtig. Der CTP-Katalysator unterscheidet sich fundamental von diesen invasiven Verfahren: Er verändert keine Softwareparameter im Motorsteuergerät (ECU). Die Technologie setzt rein physikalisch an. Das bordeigene Motorsteuergerät arbeitet weiterhin absolut innerhalb seiner originalen Werkstoleranzen – es registriert über die Lambdasonden lediglich die effizientere, sauberere Verbrennung und regelt die Einspritzmenge vollautomatisch im optimalen Bereich zurück.

Zukunftssicher geschützt durch europäische Patente und geschütztes Know-how

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Hier platzieren wir Ihren optimierten Satz: Der technologische Vorsprung und der umfassende Kopierschutz, der Investoren und Kunden langfristige Sicherheit gibt.

Wir überlassen Qualität und Investitionsschutz nicht dem Zufall. Unsere Technologie basiert auf einem tiefgreifenden, geschützten Know-how sowie europäischen Patentanmeldungen, die einen umfassenden Kopierschutz garantieren. Aus Überzeugung von unserem weltweiten Wissens- und Entwicklungsvorsprung bieten wir Ihnen vom Start weg eine zukunftssichere, rechtlich abgesicherte und wirtschaftlich hocheffiziente Technologie, auf die Sie sich langfristig und risikofrei verlassen können. Ihr Investitionsschutz ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

Konformität mit internationalen Transport- und Umweltstandards

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Einhaltung gesetzlicher Richtlinien, CE-Zertifizierungen und Treibstoffnormen.

Unsere Systeme erfüllen die strengsten internationalen Vorgaben zur Produktsicherheit und Umweltverträglichkeit:

  • CE-Konformität & EMV-Richtlinie: Für die aktiven Modelle der CTP-Produktlinie, die über das Bordnetz (12V/24V) oder USB (Modell R3) mit Strom versorgt werden, liegt eine lückenlose CE-Zertifizierung vor. Bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist behördlich sichergestellt, dass die emittierten Resonanzfrequenzen ausschliesslich auf das Zielmedium einwirken. Es entstehen keinerlei Störfrequenzen, welche die hochsensible Bordelektronik (ABS, Airbags), GPS-Navigationssysteme oder den Funkbetrieb beeinflussen. Die passiven R7-Chips führen keine Spannung und benötigen daher keine CE-Kennzeichnung.

  • REACH / RoHS: Alle verwendeten Materialien entsprechen den gängigen EU-Umwelt- und Chemikalienverordnungen für Bauteile, die im Automobilbereich außen angebracht werden dürfen.

  • US-Regeln (EPA & FCC): Im Gegensatz zu chemischen Additiven erfordert ein rein externes Gerät keine EPA-Zulassung (Environmental Protection Agency), da es die chemische Zusammensetzung des Kraftstoffs nicht durch Zugabe von Stoffen verändert. Die aktiven Komponenten fallen unter FCC Part 15 für extreme Niedrigenergiegeräte (ca. 0,25 Watt Leistungsaufnahme) und liegen weit unter den kritischen Grenzwerten für Funkstörungen. Eine separate FCC-Zertifizierung für passive Modelle ist nicht erforderlich.

  • Akkreditierte Laborprüfungen: Für Grosskunden, Flottenbetreiber oder Behörden können die Geräte bei Bedarf in zertifizierten, akkreditierten Prüflaboren (z. B. SGS, TÜV o. Ä.) spezifischen Zusatztests unterzogen werden.

rechtliche Sicherheit

Warum CTP Fuel Catalyst 100 % zulassungsfrei für Strassenverkehr ist

Unsere Systeme sind als externe, nicht-invasive Lösung konzipiert. Da sie weder mechanisch in das Fahrzeug eingreifen, noch Softwareparameter (ECU) modifizieren, bleibt die Herstellergarantie sowie die allgemeine Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs vollumfänglich erhalten. Es sind keine TÜV-Eintragungen oder behördliche Meldepflichten erforderlich.

Rechtliche Unbedenklichkeit

Da es sich um eine reine Plug-and-Play- bzw. Klebe-Technologie handelt, die ausserhalb des Kraftstoffkreislaufs agiert, bleibt die Herstellergarantie der Fahrzeuge vollständig unberührt. Es sind keine langwierigen behördlichen Zulassungsprozesse, keine TÜV-Eintragungen und keine EPA-Registrierungen notwendig. Die Systeme sind sofort und legal in der EU und den USA einsetzbar.

Relevante gesetzliche Regeln in der Schweiz

Keine Meldepflicht (Schweizer VTS / asa-Richtlinie 2a)

In den strengen gesetzlichen Richtlinien der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) sowie des Bundesamts für Strassen (ASTRA) ist präzise verankert, welche Modifikationen an einem Fahrzeug melde- und prüfpflichtig sind. Eine Prüfung wird demnach nur dann zwingend fällig, wenn bauliche Veränderungen die Verkehrssicherheit direkt beeinträchtigen, tragende Elemente betreffen oder mechanisch-invasive Eingriffe in das Abgas- und Kraftstoffsystem darstellen.

Da die Module von CatalystTechPerformance vollkommen extern und berührungslos (non-invasiv) auf die bestehenden Kraftstofftank oder relevanten Kabelbäume geklemmt werden, bleibt das originale Kraftstoffsystem als solches unangetastet. Es werden keine Leitungen aufgetrennt, wodurch jegliches Risiko von Undichtigkeiten ausgeschlossen ist. Das System greift somit zu keinem Zeitpunkt in die geschützte Betriebserlaubnis des Fahrzeugherstellers (OEM) ein.

Kein Eingriff in die Motorelektronik (Kein Chiptuning-Zulassungszwang)

Klassische Software-Modifikationen oder Kennfeldoptimierungen (Chiptuning), welche die Einspritzmenge, den Zündzeitpunkt oder den Ladedruck des Turboladers aktiv verändern, sind grundsätzlich eintragungspflichtig. Der Grund hierfür ist, dass sie die werksseitige Nennleistung des Motors modifizieren, worauf wiederum fahrzeugspezifische Parameter wie die Strassensteuer und Versicherungsprämien basieren.

Der kontaktlose Kraftstoffkatalyst von CTP  unterscheidet sich fundamental von diesen invasiven Verfahren: Er verändert keine Softwareparameter in der Motorsteuerung (ECU). Die Technologie setzt stattdessen rein physikalisch an und optimiert die molekulare Struktur des Kraftstoffs vor dem eigentlichen Verbrennungsprozess. Das bordeigene Motorsteuergerät arbeitet dadurch weiterhin absolut innerhalb seiner originalen Werkstoleranzen – es registriert über die Lambdasonden lediglich die effizientere, sauberere Verbrennung und regelt die Einspritzmenge vollautomatisch im optimalen Bereich zurück.

Relevante gesetzliche Regeln in der EU

Für die aktiven Modelle der CTP-Produktlinie, welche über eine USB-Schnittstelle oder direkt über das 12V/24V-Bordnetz mit Strom versorgt werden, gelten die strengen europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit. Diese Geräte verfügen über eine lückenlose CE-Zertifizierung.

Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Es ist behördlich und technisch sichergestellt, dass die emittierten Resonanzfrequenzen der aktiven CTP-Module ausschliesslich auf das Zielmedium – den Kraftstoff – einwirken. Es entstehen keinerlei Störfrequenzen, welche die hochsensible Bordelektronik, das GPS-Navigationssystem, Assistenzsysteme oder den Funkbetrieb des Fahrzeugs beeinflussen könnten.

CE-Kennzeichnung

Nicht erforderlich. Da die passiven R7-Chips keine elektronischen Bauteile enthalten und keine Spannung führen, fallen sie nicht unter die EU-Niederspannungsrichtlinie oder die EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit).

Keine Zulassungsrelevanz (TÜV / Allgemeine Betriebserlaubnis – ABE)


Da kein Eingriff in die Fahrzeugmechanik, die Software (ECU) oder das Abgassystem stattfindet und das Bauteil passiv ist, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. Es ist keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig.

REACH / RoHS

Die Materialien entsprechen den gängigen EU-Umwelt- und Chemikalienverordnungen für Bauteile, die im Automobilbereich außen angebracht werden dürfen.

EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit)

Die Geräte sind so konzipiert, dass sie die strengen EU-Grenzwerte einhalten. Sie strahlen keine schädlichen Frequenzen aus, die andere Bordelektronik (wie ABS, Airbags oder Funk) stören könnten.

CE-Konformität

Die aktiven Komponenten (insbesondere das USB-Modell R3) erfüllen die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung für elektronische Kleingeräte.

Laborprüfungen auf Anfrage

Für Grosskunden, Flottenbetreiber oder Behörden können die Geräte bei Bedarf in zertifizierten, akkreditierten Prüflaboren (z. B. SGS, TÜV o. Ä.) spezifischen Zusatztests unterzogen werden, um die lokale Konformität offiziell zu bestätigen.

Relevante gesetzliche US-Regeln

EPA (Environmental Protection Agency)

Im Gegensatz zu Kraftstoffadditiven, die zwingend bei der EPA registriert werden müssen, erfordert ein rein externes, passives Gerät keine EPA-Zulassung, da es die chemische Zusammensetzung des Kraftstoffs nicht durch Zugabe von Stoffen verändert.

FCC-Zertifizierung

Nicht erforderlich, da das passive Gerät keine Funk- oder Hochfrequenzsignale (Intentional/Unintentional Radiator) aussendet.

FCC Part 15

Die Geräte fallen unter die Kategorie der extremen Niedrigenergiegeräte. Aufgrund der geringen Leistungsaufnahme von nur ca. 0,25 Watt und des niedrigen Frequenzbands liegen sie weit unter den kritischen Grenzwerten für Funkstörungen.