Z09 – Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Berechnet und bepreist die grauen Treibhausgasemissionen (Embedded Emissions) bestimmter CO₂-intensiver Warenkomponenten während ihrer Produktion im Nicht-EU-Ausland vor dem Import in den EU-Binnenmarkt.

1. Definition des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union, das sicherstellen soll, dass importierte Waren vergleichbare CO₂-Kosten tragen wie innerhalb der EU hergestellte Produkte. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und sogenannte Carbon Leakage-Effekte verhindert werden.

Carbon Leakage bezeichnet die Verlagerung von Produktionsstandorten in Länder mit geringeren oder keinen CO₂-Bepreisungen. Dies könnte dazu führen, dass zwar Emissionen innerhalb der EU sinken, weltweit jedoch keine tatsächliche Reduktion erreicht wird.

CBAM ergänzt das europäische EU Emissions Trading System (EU ETS) und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Herstellern und Importeuren.

Normen:
Keine ISO
Grundlage ist die EU-CBAM-Verordnung; Emissionsdaten häufig nach ISO 14064 bzw. ISO 14067 ermittelt.


2. Warum wurde CBAM eingeführt?

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Unternehmen innerhalb der EU müssen bereits im Rahmen des EU ETS Emissionszertifikate erwerben.

Importierte Produkte aus Ländern ohne vergleichbare CO₂-Bepreisung könnten dadurch günstiger sein und europäische Unternehmen benachteiligen.

CBAM soll deshalb:

  • Carbon Leakage verhindern,
  • faire Wettbewerbsbedingungen schaffen,
  • klimafreundliche Produktionsverfahren fördern,
  • Anreize für globale CO₂-Bepreisung schaffen,
  • die europäischen Klimaziele unterstützen.

3. Ziele des CBAM

Die wichtigsten Ziele sind:

  • Vermeidung von Carbon Leakage
  • Gleichbehandlung von Importen und EU-Produkten
  • Förderung emissionsarmer Produktion
  • Unterstützung des europäischen Green Deal
  • Erhöhung der Transparenz über eingebettete Emissionen
  • Stärkung internationaler Klimaschutzmaßnahmen

4. Betroffene Produktgruppen

CBAM wird schrittweise für emissionsintensive Branchen eingeführt.

Zu den wichtigsten Produktgruppen gehören:

  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Zement
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
  • Elektrizität

Die Europäische Union kann den Anwendungsbereich künftig auf weitere Produkte ausweiten.


5. Wie funktioniert CBAM?

Importeure müssen für bestimmte Waren die in den Produkten enthaltenen Treibhausgasemissionen (Embedded Emissions) ermitteln und melden.

Für diese Emissionen müssen – soweit im Ursprungsland keine gleichwertige CO₂-Bepreisung erfolgt ist – entsprechende CBAM-Zertifikate erworben werden.

Der Preis der Zertifikate orientiert sich am Preis der Emissionszertifikate des EU ETS.


6. Eingebettete Emissionen (Embedded Emissions)

Embedded Emissions umfassen die Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung eines Produkts entstehen.

Je nach Produkt können berücksichtigt werden:

Direkte Emissionen

  • Verbrennung fossiler Brennstoffe
  • Industrieprozesse
  • Produktionsanlagen

Indirekte Emissionen

  • Stromverbrauch
  • Zugekaufte Energie
  • Weitere emissionsrelevante Prozesse (je nach Produktgruppe und Rechtsvorgaben)

7. Übergangsphase und endgültige Umsetzung

Die Einführung des CBAM erfolgt schrittweise.

Übergangsphase

Während der Einführungsphase müssen Unternehmen insbesondere:

  • importierte Waren erfassen,
  • eingebettete Emissionen berechnen,
  • regelmäßige CBAM-Berichte erstellen.

In dieser Phase besteht grundsätzlich noch keine Verpflichtung zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten.


Endgültiges System

Nach Ablauf der Übergangsphase müssen Importeure zusätzlich:

  • CBAM-Zertifikate erwerben,
  • jährliche Erklärungen abgeben,
  • nachweisen, welche Emissionen bereits im Ursprungsland bepreist wurden.

8. Datenanforderungen

Für die Berechnung der eingebetteten Emissionen werden unter anderem folgende Informationen benötigt:

Produktdaten

  • Produktart
  • Zolltarifnummer
  • Herkunftsland
  • Produktionsstandort

Produktionsdaten

  • Herstellungsverfahren
  • Energieverbrauch
  • Brennstoffeinsatz
  • Produktionsmenge

Emissionsdaten

  • Direkte Emissionen
  • Indirekte Emissionen
  • Emissionsfaktoren
  • Bereits gezahlte CO₂-Abgaben

9. Pflichten der Unternehmen

Importierende Unternehmen müssen:

  • betroffene Produkte identifizieren,
  • Emissionsdaten von Lieferanten einholen,
  • Berechnungen dokumentieren,
  • CBAM-Berichte erstellen,
  • erforderliche Nachweise aufbewahren,
  • gegebenenfalls CBAM-Zertifikate erwerben.

10. Zusammenhang mit ESG und Nachhaltigkeit

CBAM unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

Die erforderlichen Emissionsdaten können unter anderem für folgende Bereiche genutzt werden:

  • Klimastrategien
  • Lieferkettenmanagement
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Dekarbonisierung
  • Risikomanagement
  • Lieferantenbewertung

Damit bestehen enge Verbindungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), zur EU-Taxonomie sowie zu den Anforderungen an den Corporate Carbon Footprint.


11. Vorteile des CBAM

BereichNutzen
UnternehmenFaire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Importen
UmweltReduzierung globaler Treibhausgasemissionen
Europäische IndustrieSchutz vor Carbon Leakage
InvestorenMehr Transparenz über Klimarisiken
PolitikUnterstützung der europäischen Klimaziele
GesellschaftFörderung klimafreundlicher Produktion weltweit

12. Herausforderungen

Die Umsetzung des CBAM bringt verschiedene Herausforderungen mit sich:

  • Hoher Datenbedarf entlang der Lieferkette
  • Zusammenarbeit mit internationalen Lieferanten
  • Ermittlung eingebetteter Emissionen
  • Komplexe Dokumentationspflichten
  • Laufende Anpassungen der Rechtsvorgaben
  • Zusätzlicher administrativer Aufwand für Importeure

13. Praxisbeispiel

Ein europäischer Stahlhändler importiert Stahl aus einem Drittstaat.

Ausgangssituation:

  • Stahl fällt unter den Anwendungsbereich des CBAM.
  • Der Hersteller im Ursprungsland stellt Emissionsdaten zur Verfügung.
  • Im Herkunftsland besteht keine vergleichbare CO₂-Bepreisung.

Umgesetzte Maßnahmen:

  • Erfassung aller Importe
  • Berechnung der eingebetteten Emissionen
  • Dokumentation der Produktionsdaten
  • Erstellung der vorgeschriebenen CBAM-Berichte
  • Erwerb der erforderlichen CBAM-Zertifikate nach Beginn der vollständigen Anwendung

Ergebnis:

  • Erfüllung der regulatorischen Anforderungen
  • Höhere Transparenz über die Klimawirkung der Lieferkette
  • Vergleichbarkeit mit in der EU produzierten Waren
  • Unterstützung der unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsstrategie

14. Zusammenhang zwischen CBAM und EU ETS

Der Carbon Border Adjustment Mechanism ergänzt das EU-Emissionshandelssystem, indem er vergleichbare CO₂-Kosten auf importierte emissionsintensive Produkte anwendet. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen reduziert und Anreize für eine klimafreundliche Produktion geschaffen.

Der Zusammenhang lässt sich wie folgt darstellen: 

Import emissionsintensiver Produkte

Identifikation betroffener Waren

Ermittlung der eingebetteten Emissionen

Prüfung bereits gezahlter CO₂-Kosten

CBAM-Berichterstattung

Erwerb von CBAM-Zertifikaten

Gleichbehandlung mit EU-Produkten

Vermeidung von Carbon Leakage

Unterstützung der europäischen Klimaziele
 

15. Fazit

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik, das faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Herstellern und Importeuren schaffen soll. Durch die Erfassung und Bepreisung der in importierten Waren enthaltenen Treibhausgasemissionen wird das Risiko des Carbon Leakage reduziert und ein Anreiz für emissionsärmere Produktionsverfahren weltweit geschaffen. Unternehmen müssen hierfür Emissionsdaten entlang ihrer Lieferketten erfassen, dokumentieren und berichten. Damit wird CBAM zu einem wichtigen Baustein der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und ergänzt bestehende Regelwerke wie das EU Emissions Trading System (EU ETS), die CSRD und die EU-Taxonomie.

Z09 - CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Dieses Modell berechnet die eingebetteten Emissionen (Embedded Emissions) importierter Güter gemäss den offiziellen regulatorischen Vorgaben der EU-CBAM-Verordnung und der ISO 14064-1 / ISO 14067

Die CBAM-Berechnungslogik ermittelt die spezifischen eingebetteten Emissionen (E_CBAM) in Tonnen CO₂-Äquivalent pro Tonne Produkt (CO₂e / t Produkt) basierend auf den direkten Fertigungsemissionen und den indirekten Emissionen aus dem Stromverbrauch während der Produktion.

Zertifikat A - Global Enterprise Governance Excellence

Grossunternehmen müssen die tatsächlichen Primärdaten der ausländischen Produktionsstätte (Installation) lückenlos nachweisen. Es dürfen keine Standardwerte verwendet werden.

Messbare Merkmale (Eingangsdaten):

  • M_Prod:
    Importierte Produktmenge (Tonnen, t)

  • Dir_Attr:
    Direkte Emissionen, die der Produktion der Ware im Werk zugeordnet sind (t CO2e)

  • Indir_Attr:
    Indirekte Emissionen aus dem verbrauchten Strom der Produktion (t CO2e)

Berechnungsformel:

Gültige ISO-Normen:

  • EU-CBAM-Verordnung
  • ISO 14064-1
  • ISO 14067

Zertifikat B - Smart Business Operational Excellence

Da KMUs oft keinen direkten Zugriff auf die detaillierten Werksdaten im Nicht-EU-Ausland haben, erlaubt Zertifikat B eine vereinfachte Berechnung auf Basis von Produkt-Standardwerten (EU Default Values) kombiniert mit der Importmenge.

Messbare Merkmale (Eingangsdaten):

  • K_Menge:
    Importierte Produktmenge (Tonnen, t)

  • S_Sektor:
    CBAM-Warensektor zur Zuordnung des Standard-Emissionsfaktors:

    • Eisen & Stahl (Default: 1.92t CO2e / t)

    • Zement (Default: 0.82t CO2e / t)

    • Aluminium (Default: 2.24t CO2e / t)

    • Düngemittel (Default: 1.58t CO2e / t)

Berechnungsformel:

Programm:

CarbonTechPerformance - CBAM Grenzausgleichs-Rechner (Z09)

CTP CBAM Grenzausgleichs-Zertifikatberechnung

CarbonTechPerformance Validierungstool für eingebettete Emissionen importierter Waren

a) Eingangsdaten: Zertifikat B (KMU - Standardwerte-Ansatz)

Importierte Mengen & Warenart

a) Eingangsdaten: Zertifikat A (Grossunternehmen - Werksspezifische Realdaten)

Bilanzierte Emissionen der Produktionsstätte (Installation)

c) Resultat: CBAM Embedded Emissions

0.00 t CO₂e Gesamt
0.00 t CO₂e / t Produkt

Regulatorischer CBAM-Prüfbericht

Emissionskategorie Menge / Input Emissionsfaktor / Methode Ergebnis (t CO₂e)

d) Sauberer Datenextrakt für Export (Zertifikaterstellung)

Wird generiert...

Archiv

Messbare Merkmale (Eingangsdaten)

  • M1 (Spezifische eingebettete direkte Emissionen – E_direkt):
    Treibhausgasemissionen aus dem eigentlichen Produktionsprozess der Waren, einschließlich der Emissionen aus der Beheizung und Kühlung während des Herstellungsprozesses (in t CO₂e pro Tonne Ware).

  • M2 (Spezifische eingebettete indirekte Emissionen – E_indirekt):
    Treibhausgasemissionen aus dem Verbrauch von Strom, der während der Produktion der Waren verbraucht wurde (in t CO₂e pro Tonne Ware). Hinweis: Gilt aktuell nur für bestimmte Warengruppen wie Zement oder Düngemittel vollständig.

  • M3 (Emissionen aus Vorläuferstoffen – Precursors – E_vor):
    Die bereits in den relevanten Rohstoffen/Vorprozess-Komponenten enthaltenen grauen Emissionen, die im Herkunftswerk zur Herstellung des Endprodukts eingesetzt wurden (in t CO₂e pro Tonne Vorläuferstoff).

  • M4 (Eingeführte Warenmenge – Q):
    Die Gesamtmasse oder die spezifische Menge der importierten CBAM-Waren (in Tonnen oder Megawattstunden bei Strom) pro Meldezeitraum.

Berechnungsformel

Die grauen Gesamtemissionen (E_CBAM) für eine importierte Warenart berechnen sich aus der Multiplikation der spezifischen Gesamtemissionen (direkt + indirekt + Vorläuferstoffe) mit der importierten Menge, abzüglich eines im Ursprungsland bereits gezahlten CO₂-Preises:

Dabei gilt:

  • Q:                              Importierte Warenmenge (in Tonnen).

  • E_direkt:                   Spezifische direkte Emissionen des Produktionsprozesses i.

  • E_indirekt:                Spezifische indirekte Emissionen (Stromverbrauch) des Prozesses i.

  • E_vor:                       Eingebettete Emissionen des genutzten Vorläuferstoffs j.

  • CO₂-Preis_Ausland: Anrechenbarer, im Herkunftsland bereits nachweislich gezahlter CO₂-Preis (falls anwendbar und nicht rückvergütet).

Tipps für die visuelle Umsetzung:

  • Farbkodierung:
    Statt des „PCF-Grüns“ könntest du für CBAM ein Blau oder Dunkelgrau verwenden (passend zum EU-Kontext oder zum Thema Grenzausgleich/Zoll).

  • Warenkorb-Hinweis:
    Gilt aktuell primär für folgende Sektoren: Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Hinweis zu den Berechnungsmodellen (Disklaimer):
Die auf dieser Seite dargestellten Formeln dienen der schematischen Veranschaulichung unseres Kalkulationsmodells. Zum Schutz unseres proprietären Algorithmus und des geistigen Eigentums sind die zugrundeliegenden komplexen Datenstrukturen und BAFU-Emissionskoeffizienten im Hintergrund unserer gesicherten Software hinterlegt. Unsere Berechnungen erfolgen im System zu 100% normkonform nach dem GHG Protocol.


Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

📊 CTP GmbH - CBAM-Grenzabgleichs-Simulator

Berechnen Sie die grauen Treibhausgasemissionen (Embedded Emissions) von importierten Warenkomponenten vor dem Eintritt in den EU-Binnenmarkt.

Die Gesamtmasse der importierten CBAM-Waren pro Meldezeitraum (oder Megawattstunden bei Strom).
🏭 Spezifische Emissionen (pro Tonne Ware)
Treibhausgasemissionen aus dem eigentlichen Produktionsprozess (t CO2e pro Tonne Ware).
Emissionen aus dem Stromverbrauch während der Produktion (t CO2e pro Tonne Ware). *Gilt primär für Zement/Düngemittel vollständig.
Bereits in den Rohstoffen enthaltene graue Emissionen aus dem Herkunftswerk (t CO2e pro Tonne Vorläuferstoff).
⚖️ Abzüge / Bereits gezahlter CO2-Preis
Im Herkunftsland bereits nachweislich gezahlter und nicht rückvergüteter CO2-Preis (Pauschal-Gegenwert in Tonnen-Äquivalent).

📋 CBAM Zertifikats-Bilanz

Graue Gesamtemissionen (ECBAM) 487.50 Tonnen CO₂e Zoll-Last
Spezifischer Footprint: 1.95 t CO2e / t Ware
CBAM Sektoren-Status Prüfpflichtig