Regulatorik & Gesetze
CO2 Rahmen und Spielregeln
CO2 - Gesetze (Stand 1.12026)
Schweiz
Gesetzliche Verankerung in der CH (2026)
Mit dem Inkrafttreten des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) sowie der Klimaschutz-Verordnung (KlV) am 1. Januar 2025 hat die Schweiz einen fundamentalen Systemwechsel vollzogen. Was früher für Unternehmen ein freiwilliger Markt war, wird nun schrittweise gesetzlich verankert. Die staatlichen Regulierungsmassnahmen sichern die langfristige Stabilität unseres Ökosystems und nehmen die Wirtschaft direkt in die Pflicht.
Die gesetzlichen Reduktionspflichten
Das Gesetz nimmt alle Unternehmen in die Pflicht, formuliert die Durchsetzung aber primär über Sektorziele und knüpft die Daumenschrauben an Subventionen.
- Das verbindliche Netto-Null-Ziel 2050:
Jedes Schweizer Unternehmen muss bis spätestens 2050 seine Emissionen auf Netto-Null senken. Das betrifft explizit die direkten Emissionen (Scope 1) sowie die indirekten Emissionen aus der Energieversorgung (Scope 2). - Zwischenziele für die Industrie:
Für den Sektor Industrie gelten harte Etappenziele:- Bis 2040: Reduktion um 50 % gegenüber 1990.
- Bis 2050: Reduktion um 90 % gegenüber 1990.
- Umgang mit Rest-Emissionen (Die CDR-Pflicht):
Das Gesetz stellt klar, dass bis 2050 maximal 10 % der Emissionen als „schwer vermeidbar“ (z. B. Prozessemissionen in der Industrie) gelten dürfen. Diese müssen zwingend durch Negativemissionstechnologien (NET / CDR) ausgeglichen werden.
Entgegen oft verbreiteter Mythen gibt es im KlG keine flächendeckende, automatisierte Bussgeld-Sanktion, wenn ein KMU heute noch keine CO₂-Bilanz vorlegt.
Die Pflicht zur Berichterstattung wird aber über zwei Hebel extrem real:
Hebel 1: Die „Zuckerbrot-Logik“ (1.2 Milliarden CHF Fördertopf)
Der schweizer Bund stellt über 6 Jahre insgesamt 1.2 Milliarden Franken bereit, um Unternehmen bei der Umstellung auf innovative, klimafreundliche Technologien und Prozesse (z. B. Dekarbonisierung von Industrieanlagen) finanziell zu fördern.
- Die Bedingung:
Wer auch nur einen Franken aus diesem Topf sehen will, muss einen offiziellen, vom BAFU/BFE anerkannten „Netto-Null-Fahrplan“ einreichen. - Der Inhalt dieses Fahrplans (Audit-Pflicht):
- Eine lückenlose Treibhausgasbilanz (CCF) für Scope 1 und Scope 2 (Scope 3 wird dringend empfohlen).
- Ein mathematisch linearer Absenkpfad bis 2050 mit konkreten Zwischenzielen für 2030 und 2040.
- Ein Aufbaupfad für Negativemissionen (CDR) für die restlichen 10 %.
- Ein konkreter Massnahmenplan mit Fristen. Wird dieser im Rahmen einer Förderung nicht eingehalten, droht die Rückforderung der Gelder.
Hebel 2: Der Druck über die Lieferkette (Scope 3)
Grossunternehmen müssen (unter anderem getrieben durch die parallel verschärften Berichterstattungspflichten wie die EU-CSRD oder das neue Schweizer Bundesgesetz über die Nachhaltige Unternehmensführung / NUFG) ihre Lieferketten durchleuchten.
Ein Schweizer KMU, das Zulieferer für einen Grosskonzern ist, wird von diesem gezwungen, seine CO₂-Daten (PCF/CCF) offenzulegen, da der Grosskonzern sonst seine eigenen Reduktionsziele verfehlt.
EU
Gesetzliche Verankerung in der EU (2026)
In der EU wird bei Gesetzen zwischen einer Verordnung (gilt sofort und direkt in jedem Land, z. B. die DSGVO oder der neue Zertifizierungsrahmen CRCF) und einer Richtlinie (gilt als Rahmen, den jedes Land selbst in ein nationales Gesetz giessen muss, z. B. die CSRD) unterschieden.
Da die Treiber für CarbonTechPerformance (CSRD, Lieferketten, Gebäude und Transport) primär auf EU-Richtlinien basieren, ergeben sich im europäischen Markt drei wesentliche Unterschiede:
CSRD: Gleiche Fristen, unterschiedliche Strafen
Die Fristen, welche Unternehmensgrösse ab wann berichten muss (2025 Grosskonzerne, 2026 der gehobene Mittelstand mit >250 Mitarbeitern), sind EU-weit exakt gleich. Kein Land darf die Fristen nach hinten verschieben.
Die länderspezifischen Abweichungen liegen im Strafmass (Sanktionen), da die EU den Mitgliedstaaten überlässt, wie hart sie Verstösse bestrafen:
- Italien:
Hat historisch eine sehr strikte Compliance-Kultur bei Wirtschaftsberichten. Hier drohen bei Nichtbeachtung oder Falschangaben im Nachhaltigkeitsbericht empfindliche Bussgelder für die Geschäftsführung und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. - Deutschland:
Hat die CSRD im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts-Umsetzungsgesetzes Hier drohen bei Verstössen Bussgelder, die sich am Gesamtumsatz des Unternehmens orientieren (teilweise im siebenstelligen Bereich). - Frankreich:
Ist am drastischsten vorgegangen. Frankreich hat im nationalen Recht verankert, dass Geschäftsführern im Extremfall sogar Haftstrafen drohen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsdaten (Scope 1–3) bewusst verweigern oder fälschen.
Immobiliensektor: ITA Soderweg CAM
Während der Building Carbon Footprint (BCF) und die Erstellung von Energieausweisen überall in der EU durch die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) vorangetrieben wird, ist die Verknüpfung mit dem Vergaberecht extrem länderspezifisch:
- Italien (Sehr streng durch CAM):
Wie beschrieben, kommt in Italien kein Bauunternehmen bei einer öffentlichen Ausschreibung an den CO₂-Nachweisen (LCA/EPD) vorbei. Das ist ein extrem scharfer Hebel. - Deutschland / Österreich:
Hier läuft die Pflicht im Immobiliensektor eher über den Finanzmarkt (EU-Taxonomie). Banken vergeben „grüne Kredite“ für MFH und Geschäftshäuser nur noch, wenn der BCF nachgewiesen ist. Es ist also eher ein wirtschaftlicher Druck der Banken als ein direktes staatliches Vergabekriterium wie in Italien.
Transportsektor: „ETS II“ ab 2027 als globaler Gleichmacher
Beim Transport (wichtig für CTPs Zielmarkt Transport & Logistik) sorgt eine EU-Verordnung für einen absoluten Gleichschritt: Der ETS II (Emissions Trading System 2) tritt ab Januar 2027 in Kraft.
- Ab diesem Datum müssen alle Treibstoffanbieter in allen EU-Ländern Verschmutzungsrechte für den Diesel- und Benzinverkauf erwerben.
- Die Auswirkung ist überall gleich:
Der Dieselpreis wird europaweit steigen. Ein Spediteur in Polen, Deutschland oder Italien spürt exakt denselben finanziellen Druck. Sie alle müssen ihren Kunden via CO₂-Zertifikat (Scope 3 für den Kunden) beweisen, dass sie ihre Routen und Flotten dekarbonisieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
3 fundamentale, weitreichende Entwicklungen auf dem EU-Kontinent
Es gibt drei fundamentale, weitreichende Entwicklungen auf dem EU-Kontinent, die die Spielregeln für CO₂-Zertifizierer radikal verändern und das Fundament für neue, hochpreisige B2B-Produkte bilden.
Wer diese Mechanismen versteht, kann Unternehmen vor existenziellen Risiken schützen.
CBAM – CO₂-Grenzausgleich (Der „Zoll-Hebel“ für CO₂)
Das wichtigste wirtschaftliche Instrument der EU ist der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism).
- Das Prinzip: Die EU schützt ihre eigene Industrie vor billigen, CO₂-intensiven Importen aus dem Ausland (z. B. Asien, Türkei, aber theoretisch auch Nicht-EU-Staaten). Wer bestimmte CO₂-intensive Güter in die EU importiert, muss eine CO₂-Abgabe zahlen, die dem Preis des EU-Emissionshandels entspricht.
- Die betroffenen Branchen: Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
- Warum das für CarbonTechPerformance extrem wichtig ist: Schweizer KMU, die Vorprodukte in die EU exportieren, müssen ihren Product Carbon Footprint (PCF) lückenlos und zertifiziert nachweisen, um zu belegen, dass ihre Produkte bereits CO₂-optimiert sind. Ohne diesen Nachweis riskieren sie massive finanzielle Nachteile oder den Verlust ihrer EU-Abnehmer.
CBAM: Der neue CO₂-Grenzausgleich der Europäischen Union. Quelle: Andrzej Rostek / Getty Images
Die „Green Claims“ Richtlinie (Das Ende von wischiwaschi „Klimaneutral“)
Die EU greift extrem hart gegen Greenwashing durch. Werbeversprechen wie „Dieses Produkt ist klimaneutral“ oder „CO₂-kompensierter Transport“ sind auf dem EU-Markt verboten, wenn sie auf reiner Kompensation durch Waldschutzprojekte beruhen.
- Die neue Regel:
Ein Unternehmen darf sich nur noch dann „klimaneutral“ oder „CO₂-reduziert“ nennen, wenn es zuerst nachweisbare, eigene Reduktionsmassnahmen (z. B. Umstellung auf erneuerbare Energien) umgesetzt hat. Kompensation darf nur noch für die absolut unvermeidbaren Restemissionen eingesetzt werden. - Auswirkung auf das CTP-Portfolio: Reine „Kompensation-Sorglos-Pakete“ lassen sich im B2B-Segment der EU nicht mehr rechtskonform verkaufen. CTP muss seine Zertifikate zwingend mit Software-Lösungen zur Reduktionsplanung (Absenkpfade) Das erhöht den Beratungs- und Softwarewert Ihrer Produkte.
Scope 3 Datenhoheit: Der „Digitale Produktpass“ (DPP)
Die EU führt schrittweise den Digitalen Produktpass im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ein (beginnend bei Batterien, Textilien und Unterhaltungselektronik, gefolgt von Baustoffen).
- Die Pflicht:
Jedes Produkt benötigt einen digitalen Zwilling (QR-Code/RFID), der unter anderem den exakten Product Carbon Footprint (PCF) enthält – von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling. - Der Hebel für Treuhänder & Berater:
KMU in Europa stehen vor der riesigen Herausforderung, diese Daten für ihre Produkte zu erheben. Sie haben weder das Know-how noch die Kapazitäten. Treuhänder, die über das CTP-Partnerprogramm standardisierte PCF-Rechner anbieten können, sichern sich hier ein massives neues Geschäftsfeld als „Nachhaltigkeits-Controller“.
Weltweit
Gesetzliche Verankerung weltweit (2026)
Ausserhalb Europas präsentiert sich der CO2-Markt als ein globaler Flickenteppich. Während Europa auf einheitliche, zentral gesteuerte Gesetze setzt, treiben andere Kontinente das Thema primär über zwei völlig unterschiedliche Motive voran: knallharte finanzielle Offenlegungspflichten für Börsennotierte oder den Aufbau gigantischer regionaler Handelssysteme.
Die globale Expansion von Compliance-Märkten und Emissionshandelssystemen. Quelle: www.ciat.org
Nordamerika (USA & Kanada)
Überblick Nordamerika (USA & Kanada)
In Nordamerika gibt es kein einheitliches „CO2-Gesetz“ wie in Europa, aber der Druck auf Unternehmen ist immens – getrieben durch die Finanzaufsicht und Bundesstaaten.
- Die USA (Finanzgetrieben):
Die US-Börsenaufsicht SEC verlangt von börsennotierten Unternehmen eine strenge Offenlegung ihrer Klimarisiken. Grosse Tech- und Industrie-Konzerne müssen ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen nachweisen. - Der kalifornische Hebel:
Kalifornien betreibt mit dem WCI (Western Climate Initiative) ein eigenes, sehr erfolgreiches Emissionshandelssystem (ETS) und verlangt über das Gesetz SB 253 von Grosskonzernen die Offenlegung von Scope 3 (Lieferkette). Das zwingt globale Zulieferer weltweit zur Kooperation. - Kanada (Steuersystem):
Kanada hat eine landesweite, progressiv steigende CO2-Steuer (Federal Carbon Pricing), die zu den strengsten der Welt gehört.
Asien (China, Japan, Südkorea)
Überblick Asien (China, Japan, Südkorea)
Asien hat sich in Rekordzeit zum volumenmässig grössten CO2-Markt der Welt entwickelt, setzt jedoch auf stark staatlich kontrollierte Systeme.
- China (Der grösste Markt der Welt):
Chinas nationales Emissionshandelssystem (China ETS) deckt allein im Energiesektor mehr Emissionen ab als der gesamte europäische Markt. Schrittweise werden nun weitere Sektoren wie die Stahl- und Zementindustrie integriert. Der Fokus liegt hier rein auf der staatlichen Regulierung der Industrie; ein freiwilliger Markt für KMU existiert in dieser Form kaum. - Japan (Freiwillig, aber verbindlich):
Japan nutzt das GX-System (Green Transformation). Unternehmen schliessen sich einer Allianz an, setzen sich Reduktionsziele und handeln Zertifikate. Wer nicht mitmacht, verliert langfristig den Zugang zu staatlichen Aufträgen und Bankkrediten.
Südamerika & Ozeanien
Überblick Südamerika & Ozeanien
Diese Regionen agieren primär als globale Zertifikate-Lieferanten für den freiwilligen Markt (Voluntary Carbon Market), bauen aber eigene Schutzschilde auf.
- Südamerika (Fokus auf Naturprodukte):
Länder wie Brasilien, Kolumbien und Peru sind die Hauptakteure für naturbasierte Zertifikate (Aufforstung, Regenwaldschutz). Gleichzeitig bauen Brasilien und Chile eigene, nationale Emissionshandelssysteme auf, um den Export ihrer Güter vor dem europäischen CBAM-Zoll zu schützen. - Australien (ACCU-System):
Australien nutzt das Safeguard Mechanism-System. Die 200 grössten Verschmutzer des Landes müssen ihre Emissionen gesetzlich deckeln. Wer das Limit überschreitet, muss australische CO2-Zertifikate (ACCUs) zukaufen.
Zusammenfassender Überblick
Der Kern der Produkte (die mathematische Berechnung nach GHG Protocol oder ISO) zu 95 % identisch.
Die Beweggründe für eine CO₂ Zertifizierung sind aber sehr unterschiedlich:
Deutschland: „Vermeidung von massiven Bussgeldern und Erhalt von Bankkrediten“.
Italien: „Sicherung von öffentlichen Aufträgen (CAM) und Verbleib in der internationalen Lieferkette“.
Schweiz (Non-EU): Primär als „Zugang zu den KlG-Fördertöpfen und proaktive Pionierrolle“
Der europäische Kontinent bewegt sich rasant weg von freiwilligem Öko-Marketing hin zu einer reinen Daten- und Compliance-Ökonomie. CO₂ ist kein Soft-Fact mehr, sondern eine harte betriebswirtschaftliche Kennzahl wie Umsatz oder EBITDA folglich wird für unsere Kunden im EU-Raum Automatisierung (Verarbeitungsgeschwindigkeit) und Rechtssicherheit ausschlaggebend.
Der Westen blickt auf die Lieferkette:
Für Europa bzw. Schweiz , die in die USA exportieren, wird die Konfrontation mit SEC- und Kalifornien-Regeln (Scope-3-Anforderungen) unweigerlich.Die Sprache der Daten ist global:
Egal welcher Kontinent – das mathematische Fundament für das Berechnen des Corporate Carbon Footprint (CCF) bleibt weltweit das GHG Protocol.
Software-Lösungen oder Audit-Schemas basieren auf den globalen Standard. Länderspezifische Anpassung betriffen meist nur den lokalen Strommix-Emissionsfaktor.
Gesetzliche CO2-Anwendung
Der Markt für CO2-Zertifikate und -Zertifizierungen in der Schweiz und Europa ist dynamisch und regulatorisch zweigeteilt. CarbonTechPerformance bewegt sich in einem Umfeld, das stark von internationalen Standards und nationalen Gesetzen geprägt ist.
Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung, woher diese Unternehmen ihre Berechtigung nehmen und wer die wichtigsten Marktteilnehmer sind.
1. Zertifizierungsberechtigung - gesetzlich / freiwillig
Kein privates CO2-Unternehmen besitzt eine „Ur-Berechtigung“ aus sich selbst heraus.
Die Tätigkeit dieser Firmen und die Validität ihrer Zertifikate beruhen auf zwei verschiedenen Säulen:
A: Der gesetzliche Markt (Compliance-Markt)
In der Schweiz und der EU ist gesetzlich geregelt, wer Zertifikate ausstellen darf.
In der Schweiz:
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) betreibt gemeinsam mit dem BFE die Geschäftsstelle Kompensation. Unternehmen, die Inland-Kompensationsprojekte entwickeln, müssen diese vom BAFU validieren und verifizieren lassen. Das BAFU stellt dann offizielle Bescheinigungen aus.Zertifizierungsberechtigung:
Kommt direkt vom Staat (CO2-Gesetz). Private Firmen agieren hier als Projektentwickler oder Berater, die Messungen nach staatlichen Vorgaben einreichen.
B: Der freiwillige Markt (Voluntary Carbon Market)
Da viele KMU (z.Bsp. die Branchen Bau/Immobilien) sich freiwillig Netto-Null-Ziele setzen, greifen sie auf den freiwilligen Markt zurück.
Dieser ist staatlich nicht reguliert, basiert aber auf strengen internationalen Standards (Registern).
Die Zertifizierungsberechtigung beruht auf der Einhaltung global anerkannter Prüfsiegel wie dem Gold Standard (Sitz in Genf) oder Verra (VCS).
Der Ablauf:
a) Ein Unternehmen berechnet CO2-Bilanzen nach dem globalen GHG Protocol oder ISO 14064 und kann dies als eigenes Zertifikat festhalten und herausgeben.
b) Daneben gibt es CO2-Kompensationszertifikate:
Diese stammen aus Projekten (z.Bsp. Aufforstung Sahara), die von unabhängigen Prüfern (z.B. TÜV, DNV) nach den Regeln von Gold Standard oder Verra auditiert und in deren Registern verbucht wurden. Also kann eine Firma, die gemäss der berechneten CO2-Bilanz (a) X Tonnen CO2 Produziert und für diese Geld an den Staat zahlen müssten, ev. leicht günstigere CO2 Kompensationszertifikate für X Tonnen CO2 kaufen aus dem Projekt Aufforstung Sahara. Trotz allen audits erhalten das Zielprojekt vermutlich nur einen Bruchteil vom Kompensationszertifikat.EU-Neuerung (CRCF):
In der EU greift der Carbon Removal Certification Framework (CRCF, seit 2025/2026 aktiv).
Die EU-Kommission zertifiziert hierbei private Zertifizierungssysteme, um Greenwashing zu verhindern.
2. Kernfaktoren bei der Produktdefinition
Wenn diese zertifizierungsberechtigte Unternehmen ein Produkt „CO2-Zertifikat“ definieren, analysieren sie fast immer folgende Faktoren nach dem GHG Protocol:
Die Systemgrenze (Scopes):
Scope 1: Was stösst die Fabrik/die Heizung der Immobilie direkt aus?
Scope 2: Wie viel CO2 verursacht der eingekaufte Strom?
Scope 3: Was passiert in der vor- und nachgelagerten Lieferkette (z.B. graue Energie im Baustoff bei Immobilien)? Hier trennt sich oft die Spreu vom Weizen, da Scope 3 extrem komplex zu messen ist.
Die Qualität der Kompensation (falls Zertifikate verkauft werden):
Permanence (Dauerhaftigkeit): Bleibt das CO2 für immer weg (wie bei neustark im Beton) oder besteht das Risiko, dass ein Wald abbrennt?
Leakage: Verschiebt das Projekt die Emissionen nur an einen anderen Ort?
Hinweis zur Preisliste:
In dieser Branche sind öffentliche Preislisten extrem selten. Die Berechnung eines CO2-Fussabdrucks für ein KMU mit 20 Mitarbeitern unterscheidet sich fundamental von einer Ökobilanz für ein komplexes Neubauprojekt in der Bauwirtschaft. Meistens wird nach dem geschätzten Audit-Aufwand (Manntage) oder per Software-Abonnement (SaaS) abgerechnet.
3. Gesetzliche CO2-Reduktions- und Berichterstattungspflicht (CH):
Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) ist gemeinsam mit der Klimaschutz-Verordnung (KlV) am 1. Januar 2025 in der Schweiz offiziell in Kraft getreten. Es markiert einen fundamentalen Systemwechsel: Was früher für Unternehmen im freiwilligen Markt stattfand, wird schrittweise gesetzlich verankert.
Für Schweizer Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Pflichten, die eng mit der Produktwelt von CarbonTechPerformance (wie CCF und Net-Zero-Pfaden) verknüpft sind:
A. Die gesetzlichen Reduktionspflichten
Das Gesetz nimmt alle Unternehmen in die Pflicht, formuliert die Durchsetzung aber primär über Sektorziele und knüpft die Daumenschrauben an Subventionen.
Das verbindliche Netto-Null-Ziel 2050:
Jedes Schweizer Unternehmen muss bis spätestens 2050 seine Emissionen auf Netto-Null senken. Das betrifft explizit die direkten Emissionen (Scope 1) sowie die indirekten Emissionen aus der Energieversorgung (Scope 2).Zwischenziele für die Industrie:
Für den Sektor Industrie gelten harte Etappenziele:
– Bis 2040: Reduktion um 50 % gegenüber 1990.
– Bis 2050: Reduktion um 90 % gegenüber 1990.Umgang mit Rest-Emissionen (Die CDR-Pflicht):
Das Gesetz stellt klar, dass bis 2050 maximal 10 % der Emissionen als „schwer vermeidbar“ (z. B. Prozessemissionen in der Industrie) gelten dürfen. Diese müssen zwingend durch Negativemissionstechnologien (NET / CDR) ausgeglichen werden.
B. Berichterstattung & Der "Netto-Null-Fahrplan"
Entgegen oft verbreiteter Mythen gibt es im KlG keine flächendeckende, automatisierte Bussgeld-Sanktion, wenn ein KMU heute noch keine CO2-Bilanz vorlegt.
Aber: Die Pflicht zur Berichterstattung wird über zwei Hebel extrem real:
Hebel 1: Die "Zuckerbrot-Logik" (1.2 Milliarden CHF Fördertopf)
Der Bund stellt über 6 Jahre insgesamt 1.2 Milliarden Franken bereit, um Unternehmen bei der Umstellung auf innovative, klimafreundliche Technologien und Prozesse (z. B. Dekarbonisierung von Industrieanlagen) finanziell zu fördern.
Die Bedingung: Wer auch nur einen Franken aus diesem Topf sehen will, muss einen offiziellen, vom BAFU/BFE anerkannten „Netto-Null-Fahrplan“ einreichen.
Der Inhalt dieses Fahrplans (Audit-Pflicht):
Eine lückenlose Treibhausgasbilanz (CCF) für Scope 1 und Scope 2 (Scope 3 wird dringend empfohlen).
Ein mathematisch linearer Absenkpfad bis 2050 mit konkreten Zwischenzielen für 2030 und 2040.
Ein Aufbaupfad für Negativemissionen (CDR) für die restlichen 10 %.
Ein konkreter Massnahmenplan mit Fristen. Wird dieser im Rahmen einer Förderung nicht eingehalten, droht die Rückforderung der Gelder.
Hebel 2: Der Druck über die Lieferkette (Scope 3)
Grossunternehmen müssen (unter anderem getrieben durch die parallel verschärften Berichterstattungspflichten wie die EU-CSRD oder das neue Schweizer Bundesgesetz über die Nachhaltige Unternehmensführung / NUFG) ihre Lieferketten durchleuchten. Ein Schweizer KMU, das Zulieferer für einen Grosskonzern ist, wird von diesem gezwungen, seine CO2-Daten (PCF/CCF) offenzulegen, da der Grosskonzern sonst seine eigenen Reduktionsziele verfehlt.
Fazit für CarbonTechPerformance
Das Gesetz bereitet den perfekten Nährboden für die Zielmärkte von CTP:
-
KMU & Industrie:
Benötigen genau jetzt die Dienstleistung eines Netto-Null-Fahrplans, um zukunftsfähig zu bleiben und um überhaupt Anspruch auf die Bundes-Fördermittel zu haben.
Der Corporate Carbon Footprint (CCF) ist dafür das gesetzlich vorgeschriebene Fundament. -
Immobilien & Bauwirtschaft:
Hier greift das parallel laufende Impulsprogramm (200 Mio. CHF/Jahr für den Ersatz fossiler Heizungen). Der Building Carbon Footprint gewinnt massiv an Bedeutung, da Gebäude im Betrieb dekarbonisiert werden müssen. -
Treuhänder & Berater:
Sie sind die ersten Ansprechpartner der KMU. Wenn CTP ihnen ein standardisiertes Tool (z. B. basierend auf dem offiziellen Corporate Footprint Calculator des Bundes) im Partnerprogramm anbietet, können Treuhänder den geforderten Netto-Null-Fahrplan als neue Dienstleistung an ihre Mandanten weiterverkaufen.