Die genutzten CO₂-Emissionsfaktoren basieren direkt auf den offiziellen und rechtlich verbindlichen Grundlagen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Erstellung der nationalen Treibhausgasbilanzen und basieren auf folgende offizielle und rechtliche Grundlagen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie des Bundesamts für Energie (BFE):

1. Primärquelle: Das Schweizer Treibhausgasinventar (National Inventory Report)

Die fundamentale Quelle für alle spezifischen Emissionsfaktoren der Schweiz ist das jährlich vom BAFU publizierte und gemäss dem Übereinkommen von Paris an das UNO-Klimasekretariat (UNFCCC) übermittelte Inventar.

2. Sekundärquelle: Die jährliche CO₂-Statistik des BAFU

Die CO₂-Statistik dient der Überprüfung der Erreichung der gesetzlichen Reduktionsziele gemäss CO₂-Gesetz. Hierbei werden exakt diese Faktoren angewendet, um aus den Absatzstatistiken der Oberzolldirektion (Zollikofen) für fossile Treibstoffe die emittierten Tonnen CO₂ zu errechnen.

3. Technische Umsetzung & Ökobilanzdaten (DQRv2)

Für die behördliche Praxis (wie beispielsweise die Berechnung der Schweizer Energieetikette für Personenwagen durch das Bundesamt für Energie BFE) werden diese Faktoren in standardisierte Ökobilanzdatensätze überführt.

Warum sind diese Werte für CTP-Zertifikate rechtssicher?

Da die Schweiz im CO₂-Gesetz und bei der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure (z.B. über die Stiftung KliK) exakt diese Faktoren vorschreibt, hat die Berechnung auf dieser Basis höchste behördliche Validität innerhalb der Schweiz. Wenn ein Schweizer Unternehmen seinen Fuhrpark optimiert und den Treibstoffverbrauch senkt, rechnet die Eidgenössische Zollverwaltung respektive das BAFU die CO₂-Reduktion mit exakt diesen Werten (2,64 kg/L für Diesel und 2,34 kg/L für Benzin) an.